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LSG Bayern, 27.06.2006 - L 3 U 224/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Verletztenrente; Minderung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge eines Versicherungsfalles; Hervorrufung einer Angststörung durch einen Arbeitsunfall
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Angststörung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 07.06.2005 - S 3 U 205/03
- LSG Bayern, 27.06.2006 - L 3 U 224/05
- BSG - B 2 U 256/06 B (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2006 - L 3 U 224/05
Beim vernünftigen Abwägen aller Umstände müssen die auf die berufliche Verursachung deutenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann (…BSG, SozR Nr. 20 zu § 542 a.F. RVO; SozR 2200 § 548 Nr. 38). - BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70
Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang
Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2006 - L 3 U 224/05
Ein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch darf keinen Zweifel mehr haben (BSGE 32, 203, 207). - BSG, 19.05.2000 - B 2 U 138/00 B
Haftungsausfüllende Kausalität bei psychischen Störungen
Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2006 - L 3 U 224/05
Dabei ist von Bedeutung, ob vor dem Unfallereignis eine völlig latente "Anlage" bestand oder ob diese sich bereits in Symptomen manifestiert hatte, deren Entwicklung durch das Unfallereignis dauernd oder nur vorübergehend beeinflusst worden ist (BSG, Urteil vom 31.1.1989, 2 RU 17/88, HV-Info 1989, 907-910; Beschluss vom 19.5.2000, B 2 U 138/00 B, HVBG-Info 2000, 2141-2142). - BSG, 31.01.1989 - 2 RU 17/88
Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2006 - L 3 U 224/05
Dabei ist von Bedeutung, ob vor dem Unfallereignis eine völlig latente "Anlage" bestand oder ob diese sich bereits in Symptomen manifestiert hatte, deren Entwicklung durch das Unfallereignis dauernd oder nur vorübergehend beeinflusst worden ist (BSG, Urteil vom 31.1.1989, 2 RU 17/88, HV-Info 1989, 907-910; Beschluss vom 19.5.2000, B 2 U 138/00 B, HVBG-Info 2000, 2141-2142). - LSG Schleswig-Holstein, 19.12.2001 - L 8 U 30/00
Haftungsausfüllende Kausalität (Zustand nach Schädelhirntrauma)
Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2006 - L 3 U 224/05
Für die Kausalität spricht der unmittelbare zeitliche Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Auftreten der Angststörung (hierzu LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.12.2001, L 8 U 30/00, Breithaupt 2002, 247).